Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Rund um das Thema „Arbeit“ ergeben sich eine Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen und Problemen. Dies gilt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen.
Viele der Streitigkeiten, die im Laufe eines Arbeitsverhältnisses entstehen, könnten im Vorfeld durch eine transparente und wirksame Vertragsgestaltung vermieden werden. Besonderes Augenmerk legen wir als Rechtsanwälte daher bereits auf die Beratung im Zusammenhang mit geplanten Vertragsabschlüssen- sprechen Sie uns daher gerne frühzeitig an! Aber auch danach stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Ob Streitigkeiten rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen oder Unstimmigkeiten während des laufenden Arbeitsverhältnisses – wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts. Insbesondere sind wir im Arbeitsrecht in folgenden Angelegenheiten für Sie tätig:

Arbeitgeber:
– Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen.
– Beratung im Hinblick auf die Befristung von Arbeitsverhältnissen.
– Prüfung der Erfolgsaussichten von beabsichtigten Abmahnungen oder Kündigungen.
– Außergerichtliche Vertretung und Vertretung in Verfahren vor dem Arbeitsgericht.
– Erstellung von Aufhebungsverträgen.

Arbeitnehmer:
– Überprüfung von Kündigungen und Abmahnungen auf ihre Wirksamkeit.
– Vertretung in Kündigungsschutzverfahren.
– Beratung und Vertretung bei gewünschter Vertragsaufhebung.
– Prüfung und Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, beispielsweise bei rückständigem Gehalt, Überstunden etc.
– Abwicklung von Arbeitsverhältnissen (Gehaltsansprüche, Resturlaub, Urlaubsabgeltung).


Unser Erstberatungs-Angebot für Arbeitnehmer bei Erhalt einer Kündigung:

  • Prüfung der Wirksamkeit der erhaltenen Kündigung
  • Beratung über die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage
  • Aufklärung über die voraussichtlichen Kosten einer Kündigungsschutzklage

zum Festpreis von 50 Euro. Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung in der Regel nur innerhalb von 3 Wochen nach Zugang angegriffen werden kann. Wir empfehlen daher, frühzeitig einen Beratungstermin zu vereinbaren.


Häufige Fragen

Nicht selten kommt die Kündigung für den Arbeitnehmer unerwartet- entsprechend groß ist der erste Schreck. Trotzdem ist es wichtig, nun einen kühlen Kopf zu bewahren. Um die Kündigung anzugreifen bleiben in der Regel 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung Zeit. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung gemäß § 7 KSchG als wirksam und kann –bis auf wenige Ausnahmen- nicht mehr erfolgreich angegriffen werden. Damit genügend Zeit bleibt, die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage zu prüfen und Sie umfassend zu beraten, bitten wir um die frühzeitige Vereinbarung eines Beratungstermins.

Sie sind Arbeitgeber und möchten einen Ihrer Arbeitnehmer kündigen? Die Erfahrung zeigt, dass im Zusammenhang mit dem Ausspruch von Kündigungen häufig Fehler gemacht werden, die für den Arbeitgeber im Falle eines rechtskundigen oder gut beratenen Arbeitnehmers teuer werden können. Wir beraten Sie deshalb gerne bereits im Vorfeld über die notwendig einzuhaltenden Formalien und Fristen und prüfen die Wirksamkeit der beabsichtigten Kündigung- damit Sie keine böse Überraschung erleben. Bitte beachten Sie, dass eine außerordentliche Kündigung innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnis des, die Kündigung rechtfertigenden Grundes, ausgesprochen werden muss. Bitte vereinbarten Sie deshalb frühzeitig einen Beratungstermin.

Sie sind Arbeitgeber und sind sich nicht sicher, ob die verwendeten Vertragsklauseln in Ihren Arbeitsverträgen der gerichtlichen Überprüfung Stand halten? Gerne prüfen und überarbeiten wir Ihre Arbeitsverträge. Oder sind Sie Arbeitnehmer und möchten wissen, ob eine bestimmte Regelung in Ihrem Vertrag wirksam ist? Wir beraten Sie gerne!

In der heutigen Zeit ist es für viele Arbeitgeber wichtig, bei der Gestaltung ihrer Arbeitsverhältnisse ein Höchstmaß an Flexibilität zu wahren. Der Gesetzgeber sieht einige Gestaltungsmittel vor, die einzeln oder in Kombination dem Flexibilisierungsinteresse des Arbeitgebers gerecht werden, so zum Beispiel die Vereinbarung einer Probezeit, die Befristung des Arbeitsverhältnisses, die Vereinbarung von Arbeit auf Abruf oder das Führen eines Jahresarbeitszeitkontos. Im Vordergrund muss jedoch auch hier stehen, eine praxisgerechte Lösung für den Einzelfall zu finden, die einer gerichtlichen Prüfung auch Stand hält. Wir beraten Sie gerne über die in Ihrem konkreten Fall bestehenden Möglichkeiten und erstellen auf Wunsch einen entsprechenden Arbeitsvertrag für Sie.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Gerne begrüßen wir Sie zu einer persönlichen Besprechung Ihres Anliegens in der Kanzlei Strohmeier & Collegen.

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