Verkehrsrecht
Sie sind Beteiligter bei einem Verkehrsunfall und benötigen Hilfe bei der Schadensabwicklung? Wir stehen Ihnen als kompetente Ansprechpartner im Verkehrsunfallrecht gerne zur Verfügung.
Die Erfahrung zeigt, dass die besten Ergebnisse immer dann erzielt werden, wenn sich Geschädigte unmittelbar nach dem Unfallereignis beraten lassen und die Ansprüche gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer anwaltlich geltend gemacht werden. Hätten Sie zum Beispiel gewusst, dass Sie im Falle eines Personenschadens häufig Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens haben? Wir prüfen nach Klärung der Schuldfrage zunächst, welche Ansprüche für Sie im konkreten Fall realisiert werden können und setzen diese im nächsten Schritt für Sie durch.
Für den Fall, dass das Verschulden am Unfallereignis bei der Gegenseite liegt, hat diese auch die Kosten unserer Inanspruchnahme zu tragen. Die anwaltliche Vertretung ist also in vielen Fällen für Sie kostenfrei.